Hausaufgabenkonzept

 

Die rechtliche Grundlage für das Erteilen von Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen ist der Erlass  des MK. vom 22.03.2012 („Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“).

Hausaufgaben ergänzen den Unterricht und unterstützen den Lernprozess der Schülerinnen und Schüler. Sie sind in allen Unterrichtsfächern möglich und dienen:

  • der Übung, Anwendung und Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und fachspezifischen Techniken
  • der Vorbereitung bestimmter Unterrichtsschritte
  • der Förderung der selbständigen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen

     

In der Grundschule Am See gelten folgende Grundsätze und Absprachen

Inhalte:

• Die Hausaufgaben müssen aus dem Unterricht erwachsen und sollen dazu beitragen, die erlernten Unterrichtsinhalte zu üben und zu festigen.

• Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten mit dem zu übenden Lernstoff haben, können Hausaufgaben erhalten, die ihrem individuellen Leistungsstand entsprechen.

• Die Hausaufgaben müssen so gestellt sein, dass die Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, sie selbstständig zu erledigen.

• Hausaufgaben werden nicht benotet.

• Hausaufgaben können in unterschiedlicher Form erteilt werden: schriftlich, mündlich oder praktischer/projektorientierter Art.

 

Organisation:

• Für das Stellen, Erklären und Aufschreiben der Hausaufgaben wird ausreichend Zeit vorgesehen.

• Alle angefertigten Aufgaben werden von den Lehrkräften gewürdigt. Dies kann als „Sichtprüfung“ oder als Korrektur geschehen.

• Hausaufgaben über das Wochenende sind nicht zulässig.

• Die Hausaufgaben eines jeden Faches werden im Klassenbuch oder deutlich sichtbar im Klassenraum vermerkt, damit die anderen Lehrer über den Umfang der bereits gestellten Aufgaben informiert sind.

 

Zeitaufwand in der Grundschule:

• Die Zeit, die Schülerinnen und Schüler am Nachmittag für die Hausaufgaben in allen Fächern aufwenden müssen, soll 30 Minuten nicht überschreiten.

• Schüler, die ihre Aufgaben in dieser Zeit nicht schaffen, weil sie noch Schwierigkeiten mit dem Übungsstoff haben, dürfen die Arbeit abbrechen. Die Eltern vermerken dies im Hausaufgabenheft des Kindes.

 

Fehlen der Hausaufgaben:

•  Hausaufgaben, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht angefertigt werden konnten, können eventuell ganz entfallen (nicht die Regel = Entscheidung des Fachlehrers), oder müssen zum nächsten Tag nachgeholt werden.

• Hausaufgaben, die aus anderen Gründen nicht oder nur sehr unsauber angefertigt werden, müssen stets nachgeholt werden und werden von dem Lehrer im Klassenbuch eingetragen.

• Kommt ein Schüler dieser Aufforderung wiederholte Male nicht nach, werden die Eltern informiert.

•  Das Anfertigen der Hausaufgaben fließt in die Beurteilung des Arbeitsverhalten ein.

 

Führen eines Hausaufgabenheftes:

• Das Führen eines Hausaufgabenheftes, in das die Schülerinnen und Schüler zunehmend selbstständig die zu erledigenden Aufgaben eintragen ist in allen Klassenstufen verbindlich. Ab Jahrgangsstufe 2 wird erwartet, dass die Eintragungen in das Hausaufgabenheft selbstständig und sorgfältig durch die Schülerinnen und Schüler erfolgen. Jeder Kollege informiert seine Elternschaft über das Verfahren. Eine Kontrolle der Eintragungen erfolgt nur in Ausnahmefällen im Einvernehmen der Eltern. Die Grundschule Am See hat ein eigenes Hausaufgabenheft, das auch zur Kommunikation mit den Eltern genutzt wird.