Vertretungskonzept

 

Bei einem Ausfall von Lehrkräften durch Krankheit, Sonderurlaub oder Fortbildung ist für die Organisation von Vertretungsunterricht ein gestaffeltes Verfahren anzuwenden:

 

Schulorganisatorische Maßnahmen

Diese treten können während der ersten drei Tage genutzt werden.

1. Aufteilen von Klassen: Gelegentlich ist es notwendig, Kinder auf die Parallelklassen bzw. die Unter- (Kl. 1 / 2) oder Oberstufe (Kl. 3 / 4) aufzuteilen. Nach Möglichkeit werden 3. und 4. Klassen auf die „Oberstufe“ bzw. 2. Klassen auf die „Unterstufe“ aufgeteilt. Die Lehrkraft, die in der vorausgehenden Stunde in der Klasse unterrichtet hat, informiert die Kinder über die jeweilige Zielklasse. Ein Plan über die Aufteilung der Klasse soll sichtbar im Klassenraum angebracht sein, sowie im Klassenbuch vermerkt sein.

Es ist zu prüfen, ob Änderungen für den Folgetag bekannt sind, die dann den Kindern mitgeteilt werden.

 

2. Auflösung von Doppelbesetzungen bzw. Fördergruppen

 

3. Mehrarbeit von Lehrkräften des Stammkollegiums: Auf verpflichtende Präsenzzeiten des Stammkollegiums kann verzichtet werden, wenn sich die Lehrkräfte freiwillig bereit erklären, sich in einer Stunde pro Woche für Vertretung bereit zu halten. Bei dringendem Bedarf werden Kollegen angesprochen, die im direkten Anschluss Unterricht haben.

 

4. Einsatz pädagogischer Mitarbeiter, im Falle des Einverständnisses ihres kurzfristigen Einsatzes

Bei Ausfällen mit einer wahrscheinlichen Dauer von bis zu zwei oder drei Wochen kommen pädagogische Mitarbeiter/innen zum Einsatz:

Die Auswahl von Inhalten sowie die Erteilung von Unterricht verbleiben in der Verantwortung von Lehrkräften. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen können nur für die Beaufsichtigung der Klasseeingesetzt werden. Deshalb wird im Vertretungsplan jeder eingesetzten pädagogischen Mitarbeiterin eine verantwortliche Lehrkraft (Klassenlehrer/in, Fachlehrer/in oder Parallelklassenlehrer/in) zugeordnet.

Alle Lehrkräfte sind verpflichtet, Unterrichtsmaterialien bereit zu stellen und so zu gestalten, dass die Schüler/innen selbständig damit arbeiten können.

In den 1. und 2. Klassen werden die Unterrichtsstunden nach Beendigung der selbstständigen Arbeit mit Betreuungszeit „aufgefüllt“, da diese Kinder noch nicht 45 min. lang selbstständig arbeiten können. Bei langfristigem Ausfall ohne Einsatz von Springer- oder Feuerwehrlehrkräften werden dieParallelklassenlehrer/innen der 3. und 4. Klassen zur Vertretung herangezogen.

 

Bei Ausfällen von mehr als zwei bis drei Wochen sollte eine Springerlehrkraft beantragt werden.

 

Bei Ausfällen von mehr als sechs Wochen sollte eine Feuerwehrkraft beantragt werden.

 

Das Klassenbuch muss zugänglich sein. Die Schulvereinslisten müssen im Klassenbuch liegen.

Die Klassenbucheintragungen bei Vertretungsunterricht sollten sofort getätigt werden.

 

Sonderregelungen:

 

1)  Religiöse Feiertage:

Die Daten der Feiertage sind im Kalender an der Tür aufgeführt.

Wegen des hohen Anteils an Schülern bzw. Schüler/innen, die erfahrungsgemäß auch an diesen Tagen zur Schule kommen, findet der Unterricht nach Plan statt. Es muss jedoch dafür gesorgt werden, dass keine neuen Unterrichtstoffe eingeführt bzw. Lernzielkontrollen geschrieben werden, damit die Kinder, denen Unterrichtsbefreiung gewährt wurde, nicht benachteiligt sind.

 

2)  Extreme Witterung:

Sollte über die Radionachrichten bei extremer Witterung bekannt gegeben werden, dass der Unterricht ausfällt, so wird es dennoch vorkommen, dass Kinder zur Schule kommen. Für sie muss eine Betreuung gewährleistet sein.